Allgemein
Beim Betreten der Sporthalle oder des Vereinsheims ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auf die gängigen Hygienemaßnahmen wird hingewiesen.
Spielbetrieb
Es wird auf das Kontaktdatenformular des KJA verwiesen.
Etwaige Ausnahmen müssen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung vom Vorstand genehmigt werden.
Sofern eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, werden die Kontaktdaten von allen Zuschauern erhoben.
Des Weiteren ist sicherzustellen, dass jeder Zuschauer über einen Sitzplatz verfügt. Zu diesem Zweck werden die Zuschauer aufgefordert, eine Sitzgelegenheit mitzuführen.
Trainingsbetrieb in der Turnhalle
1. Sport ist in der festen Gruppe ohne Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Der Mund-Nasen-Schutz darf erst in der Umkleide abgenommen werden.
2. Vor Beginn der Trainingseinheit sind die Hände zu desinfizieren.
3. Zuschauer sind erlaubt. Hier gilt das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Mindestabstand.
4. Auf ausreichende Belüftung muss geachtet werden.
5. Die Umkleiden sind nur von einer Gruppe zu nutzen. Es muss ein Zeitfenster für den Wechsel eingeplant werden.
Ansprechpartner: Henning Hinrichs & Bettina Jacobs
Stand: 26.10.2020