Allgemein
Beim Betreten der Sporthalle oder des Vereinsheims ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auf die gängigen Hygienemaßnahmen wird hingewiesen.
Trainingsbetrieb in der Turnhalle
1. Sport ist in der festen Gruppe ohne Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Der Mund-Nasen-Schutz darf erst in der Umkleide abgenommen werden.
2. Vor Beginn der Trainingseinheit sind die Hände zu desinfizieren.
3. Zuschauer sind erlaubt. Hier gilt das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Mindestabstand.
4. Auf ausreichende Belüftung muss geachtet werden.
5. Die Umkleiden sind nur von einer Gruppe zu nutzen. Es muss ein Zeitfenster für den Wechsel eingeplant werden.
Spielbetrieb
Es wird auf das Kontaktdatenformular des Kreisjugendausschuss NFV sowie den Kontakterhebungsbogen (Sammelbogen) des TTVN verwiesen. Auch gibt es, bei Bedarf, eine Liste des TuS Ekern.
Etwaige Ausnahmen müssen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung vom Vorstand/dem zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden.
Zusätzlich zum allgemeinen Hygienekonzept treten folgende Regeln in Kraft:
Ohne Warnstufe
A1. Geimpft: die Schutzimpfung liegt länger als 14 Tage zurück. Überprüfung durch Vorzeigen des Impfausweises oder QR-Codes.
A2. Genesen: die Genesung liegt nicht länger als 6 Monate zurück. Überprüfung durch Vorzeigen der ärztlichen Bescheinigung.
A3. Getestet: gültiger PoC-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Als Testnachweis gilt (außerhalb von Schule), wenn der Test
B. Schüler/innen brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine
Nachweise. Kinder unter 6 Jahre benötigen keinen Nachweis.
Warnstufe 1
1a. Geimpft: die Schutzimpfung liegt länger als 14 Tage zurück. Überprüfung durch Vorzeigen des Impfausweises oder QR-Codes.
1b. Genesen: die Genesung liegt nicht länger als 6 Monate zurück. Überprüfung durch Vorzeigen der ärztlichen Bescheinigung.
1c. Getestet: nicht gültig.
Warnstufe 2
2a. Geimpft: die Schutzimpfung liegt länger als 14 Tage zurück. Überprüfung durch Vorzeigen des Impfausweises oder QR-Codes zusätzlich Vorzeigen des gültigen Testergebnisses.
2b. Genesen: die Genesung liegt nicht länger als 6 Monate zurück. Überprüfung durch Vorzeigen der ärztlichen Bescheinigung zusätzlich Vorzeigen des gültigen Testergebnisses.
2c. Getestet: nicht gültig.
Warnstufe 3
In Warnstufe 3 gelten mindestens die Regelungen der Warnstufe 2 fort. Zum Teil werden auch darüberhinausgehende Verschärfungen benannt. Diese sind aber noch nicht abschließend, sondern werden im Lichte des neuen § 28a Abs. 8 IfSG noch geregelt. Eine gesonderte Information folgt.
Erklärung Begriffe:
3G = Vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit negativem PoC/ PCR-Test
2G = nur vollständig Geimpfte oder Genesene (plus Ausnahmen)
2G+ = nur vollständig Geimpfte oder Genesene mit negativem PoC/PCR-Test (plus Ausnahmen)
Tests/ Masken:
• Gültigkeit Tests wie bisher: PoC 24h, PCR 48h
• Bei Verpflichtung zu PoC-Tests: Ausnahmen Kinder und Jugendliche <18 Jahre
• Bei Verpflichtung zu PCR- Tests: Ausnahme Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene in klinischen Studien sowie Erwachsene mit medizinischen Kontraindikationen. Statt PCR müssen diese ausgenommenen Personengruppen nur PoC-Test vorlegen
• Masken: Ausnahmen wie bisher, FFP2 erst für Jugendliche ab 14 Jahre
Ansprechpartner: Henning Hinrichs & Bettina Jacobs
Stand: 24.11.2021